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Ferialjobs

Du möchtest endlich bzw. wieder einmal in den Ferien arbeiten? Was gibt es bei deinem Ferialjob zu beachten?
Zu beachten sind in erster Linie die Beschäftigungsarten; man unterscheidet folgende:

Beschäftigungsformen:

Echter Dienstvertrag: ist eigentlich die üblichste Form für einen Ferienjob.

Freier Dienstvertrag: mittlerweile ähnlich dem echten Dienstvertrag, jedoch ohne Anspruch auf 13. und 14. Gehalt (anteilig). 

Werkvertrag: eher untypisch bei Ferialjobs, beruht auf selbstständiger Basis.

Geringfügige Beschäftigung: du arbeitest geringfügig, dh. unter der jeweilig gültigen Geringfügkeitsgrenze - bei Aushilfs- und Teilzeitjobs in den Ferien geläufig.

Solltest du dir unsicher sein, welche Art für deinen Ferialjob am sinnvollsten ist, oder hast du Zweifel an deinem Dienstvertrag, kannst du diesen bei der zuständigen Gebietskrankenkasse oder auch Arbeiterkammer prüfen lassen.

finde deinen Ferialjob!


weitere Links zu Ferialjobs:
www.ferialjobs.cc
www.ferienjob.cc